…in meinen Feed-Reader zu schauen, aus Angst, wieder einen frustrierenden Post zu finden, in dem ein langjähriger Blogger seine Tätigkeit wegen des Hacker Paragraphen, auch bekannt als §202c StGB, aufgibt oder gleich auswandert.
Gestern hat Martin das Handtuch geworfen:
Als der große Lauschangriff kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich war kein Schwerkrimineller.
Als das Landgericht Hamburg und die Disclaimer kamen, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich hatte ja keine Links zu Neonazis und ähnlichem Gesockse gesetzt.
Als die TKÜV kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich habe das Internet ja nicht für ungesetzliche Dinge verwendet.
Als der Mediendienste-Staatsvertrag und das Teledienstegesetz kamen, habe ich brav ein Impressum angelegt, denn ich muß meine Identität nicht verheimlichen.
Als die Forenhaftung kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn so populär und frequentiert war mein Blog ja nicht.
Als §202c StGB kam, war alles anders. Jetzt soll ich für ein paar peinlich-triviale Scripts, die hier im Blog stecken, mit einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Für ein paar noch viel banalere Links vielleicht ebenfalls.
Ich finde es sehr schade und kann seine Frustration nachvollziehen. Besonders tut es mir leid, war sein Blog doch einer der ersten die den Weg in meinen Reader gefunden haben und dort hatte er auch immer ein festes Plätzchen. Machs gut Martin, weiterhin alles Gute. Solche Leute wie du haben die Blogosphäre wirklich bereichert. Zumindest meine.
Was bleibt, ist die Erkenntnis das wir Blogger anscheinend immer noch zu wenig Einfluss auf die wirkliche Welt da draußen zu haben scheinen, ansonsten hätte es wohl mehr Aufsehen oder mehr Gegenwind gegen solche Gesetze gegeben. Und das Internet würde dann vielleicht wirklich der bessere Ort sein, für den die Leute, die es verstanden haben, es halten.