Onlinedurchsuchung durch [Update]
Irgendwas sträubt sich in mir in den allgemeinen Freudentaumel einzusteigen. Ja, ich bin mal wieder der Pessimist und meine “We lost another war”-Stimmung geht auch nach dem konsultieren weiterer Links nicht weg.
Wo liegt das Problem? Prinzipiell war die heutige Entscheidung natürlich recht positiv, aber es gibt einfach noch die übliche Möglichkeit bei Verdacht den Computer eines Verdächtigen zu überwachen, wenn der Richter das durchgehen lässt und wenn eine “existenziellen Bedrohung” vorliegt. Irgendwie habe ich da nicht so das Vertrauen in die Leute die entscheiden, wann so eine Bedrohung wirklich vorläge, schon gar nicht wenn man im aktuellen Post bei annalist lesen kann, dass allgemein bekannt sei, dass die BGH-Richter grundsätzlich abgehört werden. Ich erinnere hier auch nochmal an den kürzlichen Vorfall mit dem Kind, dem Hundekot und der Bank.
Naja, sieht man es positiv, dürfte das neue “Grundrecht für Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen”, wie schon 1983, ein großer Schritt nach vorne sein. Insofern hat die heutige Entscheidung dem Terrorverdächtigen gemeinen Bürger wohl mehr gebracht, als das er verloren hat. Ist nur die Frage, ob der Tausch auf lange Sicht wirklich der bessere Deal war, denn zumindest in der Praxis ist vom damals beschlossenen Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bis heute nicht viel übrig geblieben.
Update: Wer heute Abend Zeit hat, dem empfehle ich den Konsum der heutigen Chaosradio Sendung, das dürfte mindestens interessant werden.
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